mobile Navigation Icon

Schülerzeitung » Fotos in der Schülerzeitung » Rechtliche Fragen bei Fotografien

Recht gute Fotos

Was ihr für rechtliche Aspekte bei eigenen und fremden Fotos beachten müsst

Geistiges Eigentum und Schutz der Persönlichkeit!!

Zwei rechtliche Themen haben im Zusammenhang mit der Nutzung von Fotos und Videos in der (Online-) Schülerzeitung eine besondere Bedeutung:

  • Das Urheberrecht
  • Das Recht am eigenen Bild

Die wichtigsten Regelungen, die ihr in diesem Zusammenhang beachten müsst, werden auf dieser Seite kurz erklärt. Außerdem erfahrt ihr, wie ihr auf legale Weise Fotos für die Schülerzeitung aus dem Internet erhalten könnt.

Vertiefende Informationen findet ihr auch rechts in der Download-Ecke.

Fremde Fotos nur mit Erlaubnis nutzen - Das Urheberrecht und die Schülerzeitung

Im Internet findet ihr Bilder zu allen möglichen Themen, die ihr in eurer Schülerzeitung behandeln wollt. Das können z.B. Fotos von Promis, Aufnahmen von Schule und Unterricht, Bilder von Städten u.a sein. Da bietet es sich ja geradezu an, diese Fotos per copy & paste in das Layout der Schülerzeitung einzufügen.
 
Aber: Hier ist Vorsicht geboten!

Für fremde Bilder u.a. (siehe Liste rechts) gilt das Urheberrecht. Das bedeutet, ihr dürft sie nicht einfach aus dem Internet oder aus anderen Quellen (z.B. Zeitschriften, TV) kopieren und in der Schülerzeitung (online oder print) veröffentlichen. Schließlich haben die Fotografen, Texter u.a. mit ihren Werken eine kreative Leistung vollbracht, die andere („Dritte“) nicht einfach kopieren dürfen. Das geht nur, wenn der Urheber (z.B. Fotograf) damit ausdrücklich einverstanden ist.

Wenn ihr also z.B. ein Foto aus dem Internet für eure Schülerzeitung verwenden wollt, müsst ihr...

  • zunächst einmal den Urheber (bzw. den Rechteinhaber) ausfindig machen und ihn dann
  • um sein schriftliches (!) Einverständnis bitten.

Ein Muster für eine Bitte um die Nutzung von Bildern Dritter für eure Schülerzeitung findet ihr rechts zum Download.

Fotos for free

Für die Veröffentlichung von Fotos, z.B. aus dem Internet, braucht ihr zunächst die Einwilligung des Urhebers (siehe Kasten oben). Handelt es sich um professionelle Bilder, fällt dazu in der Regel auch noch eine Gebühr an, die euer Budget möglicherweise deutlich übersteigen kann.

Gut, dass es noch andere Alternativen gibt.
Im Internet gibt es Plattformen, die Fotos kostenlos zur nichtkommerziellen Nutzung anbieten. Ihr müsst euch auf diesen Plattformen registrieren, könnt dann die Datenbank durchsuchen und Fotos herunterladen.

Worauf ihr achten müsst

  • Eine rechtlich gültige Registrierung ist nur durch volljährige Personen möglich.
  • Ihr müsst die Nutzungsbedingungen genau lesen und beachten.
  • Die Rechte an den einzelnen Fotos sind meist unterschiedlich limitiert. So gibt es z.B. Bilder, die ihr zur Veröffentlichung nicht bearbeiten dürft. Das ist dann beim Foto als Kürzel vermerkt.
  • In der Regel müssen bei der Verwendung der Bilder in der Schülerzeitung der Name des Fotografen und der Plattform als Quelle mit abgedruckt werden. Bei der Verwendung in der Online-Schülerzeitung muss ein Link zur Plattform gesetzt werden.
  • Die einschlägigen Plattformen für lizenzfreie Fotos finanzieren sich durch Werbung, die auf den Webseiten platziert wird.

Wie findet ihr die Plattformen für lizenzfreie Fotos?

Als staatliche Einrichtung dürfen wir euch keine Plattformen nennen oder gar empfehlen. Ihr müsst euch also selbst im Internet auf die Suche machen. Die Kombination folgender Suchbegriffe hilft, dass ihr schnell fündig werdet: „lizenzfreie Bilder kostenlos“
 
Welche anderen Möglichkeiten, lizenzfreie Bilder zu nutzen, gibt es?

Es gibt Urheber bzw. Rechteinhaber, die ihre Bilder zur freien, nichtkommerziellen Nutzung auch außerhalb der oben genannten Plattformen anbieten. Dabei handelt es sich um sog. CC-Lizenzen (Creative Commons). Genauere Infos zu Lizenzen und Anbietern findet ihr rechts in der Download-Ecke.
 
Noch ein Tipp
Gemeinnützige oder staatliche  Organisationen (z.B. Umweltverbände, soziale Hilfsorganisationen, kirchliche Einrichtungen, Ministerien) sind oft gerne bereit, Fotos von ihren Webseiten kostenlos für die Verwendung in einer Schülerzeitung bereitzustellen. Einfach eine Mail hinschicken und nett danach fragen (vgl. Vorlage „Einwilligung zur Nutzung von Bildern“ rechts). Dann bekommt ihr vielleicht sogar die Foto-Datei mitgeschickt.
Gleiches gilt auch bei Verlagen, wenn ihr z.B. ein Buch präsentieren wollt oder bei Filmverleihern, wenn ihr von einem Kinofilm eine Rezension machen wollt.
 
Aber auch hier gilt immer: Quelle der Fotos angeben!

Recht am eigenen Bild

Fotos von Personen, auf denen diese klar zu erkennen sind, dürft ihr nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung in der Schülerzeitung veröffentlichen – egal ob print oder online. Das gilt z.B. auch, wenn ihr Schülerinnen und Schüler beim Auftritt des Schulchors oder beim Schulfußballturnier fotografiert. Kein Problem ist es dagegen, wenn die Personen so abgebildet sind, dass sie nicht zu erkennen sind, z.B. mit verdecktem Gesicht oder von hinten.
 
Eine Ausnahme von der Pflicht zur Einholung der Zustimmung gilt nur für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (z.B. bekannte Schauspieler, Musiker, Sportler, Politiker …). Jedoch gilt auch für diese Personengruppe die Grundregel, dass Personenfotos nicht auf unvorteilhafte oder gar entstellende Weise in der Schülerzeitung abgedruckt werden.
 
Eine Mustervorlage für eine schriftliche Einwilligung durch die fotografierte Person findet ihr rechts zum Download.

Welche Werke sind vom Urheberrecht geschützt?

Geschützt sind
Texte, Tonaufnahmen/Musikstücke, Bilder/Fotos, Filme, Kunstwerke, Computerspiele, Bild- und Tonträger, Computerprogramme, Darstellungen wiss./techn. Art (Zeichnungen, Karten, Pläne, Tabellen…), Regel- und Wörterbücher, Sammelwerke …

Übrigens:
Gesetzestexte, wie z.B. das Urheberrechtsgesetz, sind nicht urheberrechtlich geschützt. Diese Texte dürft ihr also unbedenklich in eurer Schülerzeitung abdrucken. Fragt sich nur, welche Schüler sich dafür interessieren würden …

Link zum Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Muster für Einwilligungen

  • zur Nutzung von Bildern, Videos oder Texten Dritter (z.B. aus dem Internet)
  • zur Veröffentlichung von Personenabbildungen

… stehen hier zum Download bereit. DieTexte müssen noch an die konkreten Bedürfnisse angepasst werden.

Einwilligung Personenfotos

Einwilligung Nutzungsrechte

Wichtig!

  • Bei Minderjährigen muss mindestens ein Erziehungsberechtigter unterschreiben.
  • Ihr müsst diese Erklärungen so archivieren, dass ihr sie bei Bedarf auch wieder auffindet
    (z.B. abgeheftet in alphabetischer Reihenfolge und oder nach Klassen und Schuljahren).