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Schülerzeitung » Rechtliche Fragen

Alles was Recht ist

Rechtliche Fragen, die es bei der Schülerzeitungsarbeit zu beachten gilt

Schülerzeitungsredaktionen wollen in erster Linie Artikel schreiben und „Zeitung machen“. Leider kommt ihr dabei nicht um die Beschäftigung mit wichtigen rechtlichen Regelungen herum, die mit der Zeitungsarbeit allgemein und mit der Schülerzeitung im Besonderen verbunden sind. Hier geht es z.B. um die Herausgeberschaft der Schülerzeitung (Wer ist für den Inhalt verantwortlich?), um den Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter (z.B. Veröffentlichung von Fotos mit Personen) oder um das Urheberrecht (Schutz des geistigen Eigentums).
Achtung: Wer diese gesetzlichen Regelungen auf die leichte Schulter nimmt, riskiert erhebliche rechtliche Konsequenzen!
Deshalb: Informiert euch auf diesen Seiten unbedingt, bevor ihr eine Schülerzeitung veröffentlicht!

Begriffe und Bedeutungen

Die Juristen verwenden nicht immer eine Sprache, die jeder Laie auch versteht. Das gilt auch für das Bayerische Pressegesetz (BayPRG). Deshalb werden einige Begriffe, die für euch wichtig sind, unter folgendem Link knapp erklärt.

Wichtige presserechtliche Begriffe

BayEUG - noch nie gehört?

Na dann wird´s Zeit!
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) regelt die grundlegenden Dinge im bayerischen Schulwesen – unabhängig von der Schulart. Wichtig für die Schülerzeitung ist der Artikel 63 BayEUG. Darin wird z.B. geklärt, wie die Zeitung – rechtlich gesehen – erscheint. Den Originaltext des Art. 63 BayEUG findet ihr hier.

Und nochmal ein Kürzel: BayPrG

Das Bayerische Pressegesetz (BayPrG) gilt – vereinfacht gesagt – für alle Zeitungen und ähnlichen Druckerzeugnisse, die in Bayern herausgegeben werden. Somit betrifft dieses Gesetz auch eure Schülerzeitung! Es regelt z.B. die rechtliche Verantwortung, wenn die Schülerzeitung gegen Gesetze verstößt. Den direkten Link zum BayPrG gibt es hier.

Das Grundrecht auf Pressefreiheit steht auch im Grundgesetz.

Wichtige rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Schülerzeitung

Wichtig: Wir sind keine Juristen!

Die Macher dieses Portals sind keine Juristen, sondern Lehrkräfte und Schüler. Deshalb können die Texte, die ihr hier zur Regelung rechtlicher Fragen findet, auch nicht die eigentlichen Gesetzestexte und deren Auslegung (z.B. durch Gerichte) ersetzen. Wir wollen euch in verständlicher Sprache den Inhalt wichtiger Gesetze erklären, die die Schülerzeitung betreffen.

Aber:
Unser Portal ersetzt nicht den Blick in die Gesetzestexte und auch keine professionelle juristische Beratung im Zweifels- oder gar Streitfall.

Fotos und Recht

Bei der Publikation von Fotos in eurer Print- oder Online-Schülerzeitung müsst ihr unbedingt ein paar rechtliche Spielregeln einhalten.

Bei Fotos, die ihr nicht selbst gemacht habt, gilt es z.B. das Urheberrecht zu beachten. Wer das Bild gemacht hat, entscheidet darüber, wer es verwenden darf.

Außerdem gilt das Persönlichkeitsrecht.
Personen, die auf einem Foto in der Schülerzeitung klar zu erkennen sind, müssen für die Veröffentlichung im Internet ihr Einverständnis geben.

Genauere Informationen zu diesen Themen findet ihr hier.