mobile Navigation Icon

Schülerzeitung » Rechtliche Fragen » Besondere Regelungen für Online-Schülerzeitungen

Juristische Knoten im Netz

Rechtliche Besonderheiten bei Online-Schülerzeitungen

Grundsätzlich gelten auch für den Inhalt von Online-Schülerzeitungen dieselben Regeln wie für gedruckte Exemplare. Es dürfen also z. B. keine unwahren Behauptungen oder Beleidigungen von Personen enthalten sein.

Zusätzlich gelten für Online-Schülerzeitungen noch spezielle Regeln, die sich hauptsächlich aus zwei Quellen speisen:

Verantwortung für den Inhalt von Online-Schülerzeitungen

Da Online-Schülerzeitungen keine Druckwerke sind und deshalb gemäß Art. 63 BayEUG nur im Rahmen der SMV herausgegeben werden können, liegt die Verantwortung für den Inhalt beim Schulleiter (§ 7, Abs. 1 TMG und Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Er muss deshalb prüfen, ob einzelne Inhalte der Internetseiten gegen geltendes Recht verstoßen(z. B. Datenschutz, Urheberrecht, Strafrecht). Dies gilt auch für externe Links (vgl. „Disclaimer“ rechts), die ihr in eurer Online-Schülerzeitung setzt und unabhängig davon, wer diese Informationen bereitgestellt hat (z. B. kommerzielle Internetanbieter). Der Schulleiter muss also z. B. überprüfen, ob die Links zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht oder gegen den erzieherischen Auftrag der Schule verstoßen. In diesem Fall müsste er sicherstellen, dass der betroffene Link entfernt wird.

Besondere rechtliche Anforderungen bei Online-Schülerzeitungen

Der Medienstaatsvertrag (MStV) stellt an Online-Schülerzeitungen besondere Anforderungen, die sich zum Teil mit den Regelungen für gedruckte Zeitungen überschneiden, z. T. aber auch darüber hinausgehen. Hierzu gehören z. B.:

  • die Pflicht zur Erstellung eines Impressums
  • der Anspruch von Betroffenen auf Gegendarstellung
  • der Grundsatz der Trennung von Inhalten und Werbung, bzw. zur Kenntlichmachung von Werbung
  • die Beachtung von Urheberrecht und Datenschutz;
    gerade bei der Veröffentlichung von Bildern, Graphiken, Texten etc., die Ihr nicht selbst gemacht/erstellt habt, müsst ihr besonders sorgfältig vorgehen und euch ganz sicher sein, dass ihr diese auch wirklich verwenden dürft. Denn ein Verstoß gegen das Urheberrecht kann teuer werden! Automatische Suchen machen beispielsweise das Auffinden zu Unrecht verwendeter Abbildungen ganz leicht!
  • die Anbieterkennzeichnung
    Folgende Informationen müssen gut sichtbar bzw. leicht auffindbar sein:
    - Name, Adresse und Telefonnummer des Anbieters (z. B. die Schule oder eine erwachsene Privatperson)
    - Name der Person, die für den Inhalt verantwortlich ist (Das ist z. B. der Schulleiter oder der „verantwortliche Redakteur“)

Lasst euch bei der Klärung dieser Punkt am besten durch die betreuende Lehrkraft helfen.

Disclaimer - Absicherung bei externen Links

Bei Online-Schülerzeitungen kommt es immer wieder vor, dass ihr auch Links zu anderen Webseiten setzt. Dabei wisst ihr aber nicht, ob diese Links langfristig bestehen bleiben oder ob sich vielleicht die Inhalte der verlinkten Seiten ändern.
Zur rechtlichen Absicherung von unerwünschten, ja vielleicht sogar strafrechtlich relevanten Inhalten, fügt man deshalb der Online-Schülerzeitung einen sog. Disclaimer an. Dies ist auch beim Portal „SCHÜLERmachenZEITUNG“ geschehen (siehe oben).
An den Formulierungen in unserem Disclaimer könnt ihr euch orientieren. Eine Mustervorlage für Impressum und Disclaimer findet ihr hier.